Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SVL GmbH.
1. Geltungsbereich
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der SVL GmbH (nachfolgend "SVL") als Auftragnehmer (bzw. Auftraggeber) und dem Auftraggeber (bzw. Auftragnehmer) und dienen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen.
b) Abweichende Bedingungen werden nur in Schriftform anerkannt, mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Diese AGB erhalten bereits bei Auftragsanfrage vor Auftragserteilung ihre Gültigkeit.
c) Entgegenstehende AGB des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden bei der Auftragsbestätigung seitens SVL ausdrücklich anerkannt.
2. Auftragserteilung
a) Ein Auftrag ist erst nach Erhalt und Auftragsannahme in Schriftform (schriftlich, fernschriftlich, elektronisch) gültig, sofern diesem nicht schriftlich widersprochen wird. Die Eingangsbestätigung gilt nicht als Auftragsbestätigung.
b) Der genaue Umfang eines konkreten Besichtigungs-, Ermittlungs-, Gutachten- oder Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
c) Mündliche Nebenabreden oder unbestätigte Änderungen sind nicht gültig.
3. Auftraggeber
a) Alle relevanten Daten, Dokumente, Unterlagen und sonstigen Auskünfte, die für die unverzügliche Aufnahme und Abwicklung der Tätigkeit nötig sind, sind auf eigene Kosten vom Auftraggeber bereitzustellen.
b) SVL ist nicht verpflichtet, die übermittelten Unterlagen auf Vollständigkeit oder Richtigkeit zu prüfen, sofern dies den Auftrag nicht ausdrücklich umfasst.
c) Kann ein Auftrag mangels Informationen der Auftragsübermittlung und etwaiger Rückfrage nicht vollständig ausgeführt werden, trifft den Auftraggeber das alleinige Risiko.
d) Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten und Risiko alle zur Auftragserfüllung nötigen Vorbereitungen zu treffen, um Befundungen und Begutachtungen vornehmen zu können.
e) Ist eine Befundaufnahme oder Termin zum vorgegebenen Zeitpunkt nicht möglich, behält sich SVL vor, den Ausfall von Reisekosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
f) Bei Verzögerungen oder Pflichtverletzungen des Auftraggebers behält sich SVL vor, entstandenen Mehraufwand, etwaige Kosten und Ausfall in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
g) SVL informiert den Auftraggeber zeitnah über alle relevanten, den Auftrag beeinträchtigenden oder verhindernden Informationen unaufgefordert und in Schriftform.
4. Auftragnehmer
a) SVL als Auftragnehmer erbringt alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, neutral und unparteiisch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Sachverständigen.
b) Die von SVL zu erbringenden Leistungen werden im Auftrag schriftlich definiert wobei Teilleistungen möglich sind. Sollten sich während der Auftragsabwicklung Abweichungen, Erweiterungen oder Änderungen - von welcher Seite auch immer - ergeben, ist der Partner (SVL/Auftraggeber) unverzüglich und schriftlich zu informieren. Sind auftretende Änderungen ein Hindernis oder SVL nicht weiter zuzumuten, kann SVL vom Auftrag zurücktreten. Bis dahin geleistete Leistungen oder Teilleistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten.
c) SVL kann Leistungen oder Teilleistungen, insbesondere zur korrekten und prompten Durchführung des Auftrages, durch sachkundige Dritte ausführen lassen. Dabei entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Dritten.
d) SVL wird auf Wunsch den Fortschritt der Tätigkeiten dem Auftraggeber gegenüber laufend dokumentieren (Übermittlung von Milestones). Dies insbesondere bei längerfristig beauftragten Leistungen. Der Auftraggeber hat ein schriftliches Ein- und Widerspruchsrecht.
e) Untersuchungen, Erkundigungen, Nachforschungen und sonstige Ermittlungen, Erstellung von Fotografien, Skizzen und sonstigen Darstellungen und Prüfungen sowie die dazu nötigen Reisetätigkeiten, sind ohne weitere gesonderte Zustimmung des Auftraggebers im Ermessen des SVL vorzunehmen und zu vergüten, sofern nicht schriftlich widersprochen wird.
f) SVL ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung und ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
g) Bei Beratungsleistungen und Überprüfungen sind abgegebene Erklärungen, Hinweise und Stellungnahmen als Vorschläge zu verstehen.
5. Geheimhaltung und Datenschutz
a) SVL wird keine Tatsachen, Dokumente, Bilder und sonstige Informationen wie Geschäfts und/oder Betriebsgeheimnisse, die im Zuge der Auftragsbearbeitung bekannt werden und sich auf den Auftragsgegenstand beziehen, unbefugt offenbaren, weiterhin nutzen, weitergeben oder sonst begebbar machen. Ausgenommen sind gesetzliche, behördliche oder gerichtliche Anordnungen, die zu einer verpflichtenden Offenlegung führen.
b) SVL darf jedoch Stellvertretern und zur Auftragsbearbeitung beigezogener Dritter für die jeweilige Teilleistung notwendigen Informationen zukommen lassen und gilt in diesen Fällen von 5a) als entbunden.
c) Jedenfalls dürfen für die Auftragsbearbeitung und im Zuge der Ermittlung eingeholte Dokumente kopiert oder elektronisch verfügbar gemacht werden, die weiterhin nach der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht mindestens zehn Jahre gespeichert werden.
d) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gemeinsamen Loyalität.
e) SVL wird jeden Auftrag absolut neutral abwickeln, sollten sich Gründe von Befangenheit ergeben, ist SVL jedenfalls zur Ablehnung eines Auftrages berechtigt.
f) Datenschutz: Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.
g) Einverständniserklärung: Die Web-Site wird von SVL verwaltet. Indem Sie auf sie zugreifen oder sie in einer anderen Form nutzen, erklären Sie sich mit den Bedingungen der Richtlinien für den Datenschutz wie unten aufgeführt einverstanden. Sollten Sie mit den Richtlinien nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, diese Web-Site nicht abzurufen oder in irgendeiner anderen Form zu nutzen.
6. Urheberrechte, Nutzungsrechte
a) SVL behält sich das Urheberrecht an den hergestellten Werken (Berichten, Befunden, Gutachten und Sonstigem Werk) ausdrücklich vor. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
b) Sämtliche Nutzungsrechte an Dokumenten, Bildmaterial, Daten und sonstigen Informationen, die zur Auftragsbearbeitung und zur Auftragserfüllung übermittelt oder zugänglich werden, sind zur Auftragserfüllung nutzbar. Eine anderweitige Verwendung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Rechte- und Nutzungsinhabers gestattet.
7. Zahlungsbedingungen
a) SVL hat Anspruch auf Vergütung der Arbeit und Teilleistungen, Spesen und Auslagen sowie dem Arbeitsfortgang entsprechender Akontozahlungen.
b) SVL ist berechtigt, Vorschuss auf Kosten, Spesen oder Auslagen zu verlangen. Auch besteht die Berechtigung, Teilleistungen vor Abschluss des Gesamtauftrages zu berechnen.
c) Bei säumigen Zahlungen - auch von Teilleistungen oder Kostenvorschüssen - kann im Ermessen von SVL die Auftragsbearbeitung abgebrochen und die bisherige Teilleistung abgerechnet werden. Herausgabe der Ergebnisse folgt nach Zahlung der Schuld, gilt in diesem Fall der Rücktritt vom Vertrag als vereinbart. Weitere Bearbeitung oder die Wiederaufnahme der Tätigkeit liegt im Ermessen von SVL.
d) Aufrechnung von Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Forderungen sind ausgeschlossen.
e) Zahlungsziele gelten – sofern nicht anders in Schriftform vereinbart – "netto nach Erhalt der Rechnung" als vereinbart, Zahlungsschuld tritt nach Erhalt der Rechnung ein.
f) Die Verrechnung von Umsatzsteuern fällt zu Lasten des Auftraggebers.
g) SVL ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch SVL ausdrücklich einverstanden.
8. Gewährleistung
a) Der Auftraggeber hat die erbrachte Leistung unverzüglich auf erkennbare Mängel zu untersuchen. Die erkannten Mängel sind unter Angabe der Art und des Umfangs SVL ebenso unverzüglich und in Schriftform zu übermitteln. Andernfalls gilt die vertragliche Leistung als ordnungsgemäß erbracht.
b) Bei berechtigter Reklamation kann der Auftraggeber unter Angabe der Mängel Nachbesserung durch Mängelbeseitigung oder Nacherfüllung verlangen.
c) Im Falle der Nichteinbringung oder mangels Möglichkeit der Nichteinbringung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung - Minderung - oder die Rückgängigmachung des Vertrages unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangen. Weitere Gewährleistung oder Haftung ist ausgeschlossen.
d) Bei geringfügigen Mängeln ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
e) Mängel, die aufgrund einer Nichteinbringung von Daten, Dokumenten, Bildern oder sonstigen Informationen durch den Auftraggeber oder Parteien geschuldet sind, werden nicht als Mangel anerkannt.
f) Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
g) Die Vermittlung und der Verkauf von Havariewaren erfolgt generell und dem Ausschluss von Gewährleistung und jeglichen Garantien auch ohne gesonderten Hinweis. SVL stellt den Kontakt zwischen Käufer/Geschädigtem (Verkäufer, Versicherer oder sonstigem Anspruchsberechtigtem) her und entsteht hierbei ein Rechtsgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer, SVL steht eine Vermittlungs- oder Verkaufsprovision zu.
9. Haftung
a) Die Haftungsbestimmungen gelten unabhängig davon, auf welche vertragliche oder außervertragliche Anspruchsgrundlage ein Anspruch gestützt wird.
b) Der Auftraggeber hat SVL bei der Auftragserteilung auf besondere Risiken oder außerordentliche Schadensmöglichkeiten und ungewöhnliche Schadenshöhen hinzuweisen.
c) Zusätzliche Schäden oder Veränderung von bereits eingetretenen Schäden, die im Zuge der Untersuchung und Schadenermittlung entstehen, sind Teil des Auftrages, wenn diese die Untersuchung ermöglichen. Derartige Schäden sind Teil der Auftragsabwicklung und ist SVL für derartige Kosten keinesfalls haftbar.
d) SVL wird den Auftraggeber über etwaige Schäden unverzüglich in Kenntnis setzen.
e) Die Haftung von SVL ist jedenfalls mit der Höhe des Auftragswerts begrenzt, ausgenommen sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen.
f) Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von zwölf Monaten nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
10. Rücktritt
a) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden.
b) Für SVL liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber die zur Auftragsdurchführung notwendige Mitwirkung verweigert, Ergebnisse oder Teilergebnisse versucht zu beeinflussen oder diese beeinflusst, in Zahlungsverzug gerät oder ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet wird.
c) Für den Auftraggeber liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn SVL die Rechte und Pflichten eines ordentlichen Sachverständigen verletzt.
d) Für den Fall der Auftragsunterbrechung oder den Rücktritt vom Auftrag stehen SVL die Vergütung des bis dahin entstandenen Aufwandes und Auslagen zu.
e) SVL haftet bei Erbringung von Leistungen und Teilleistungen von Dritten nur für die sorgfältige Auswahl.
f) Die Haftung von SVL für Folgeschäden - einschließlich vertragstypischer Folgeschäden - ist ausgeschlossen.
11. Gerichtsstand, Schlußbestimmungen und salvatorische Klausel
a) Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von SVL, Graz/Österreich. b) Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist der Sitz von SVL, Graz/Österreich
c) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
d) Im Übrigen gelten die Standesregeln der Gerichtssachverständigen in Österreich sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmensberater in Österreich in der jeweils geltenden Fassung.
Feldkirchen, im April 2018